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   LAG Hamm, 29.09.2011 - 8 Sa 665/11   

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https://dejure.org/2011,20333
LAG Hamm, 29.09.2011 - 8 Sa 665/11 (https://dejure.org/2011,20333)
LAG Hamm, Entscheidung vom 29.09.2011 - 8 Sa 665/11 (https://dejure.org/2011,20333)
LAG Hamm, Entscheidung vom 29. September 2011 - 8 Sa 665/11 (https://dejure.org/2011,20333)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Weihnachtszuwendung/ Tarifvertrag Maler- u. Lackiererhandwerk/ Erfordernis "tatsächlicher Arbeitsleistung" im Bezugszeitraum

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Tarifvertrag über die Zahlung einer Weihnachtszuwendung-Jahressondervergütung im Maler- u. Lackiererhandwerk vom 16.06.1994
    Weihnachtszuwendung/ Tarifvertrag Maler- u. Lackiererhandwerk/ Erfordernis "tatsächlicher Arbeitsleistung" im Bezugszeitraum

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Weihnachtszuwendung im Maler- und Lackiererhandwerk; Zahlungsklage bei tatsächlicher Arbeitsleistung während mindestens sechs Monaten im Bezugszeitraum

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Weihnachtszuwendung im Maler- und Lackiererhandwerk; Zahlungsklage bei tatsächlicher Arbeitsleistung während mindestens sechs Monaten im Bezugszeitraum

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • LAG Nürnberg, 07.08.2007 - 6 Sa 243/07
    Auszug aus LAG Hamm, 29.09.2011 - 8 Sa 665/11
    d. J.) innerhalb des Bezugszeitraums Januar bis November d. J. zu erbringen (LAG Nürnberg, 07.08.2007, 6 Sa 243/07).

    (2) Wie das Landesarbeitsgericht Nürnberg in der von der Beklagten vorgelegten Entscheidung (Urt. v. 07.08.2007, 6 Sa 243/07) zur Frage des Bezugszeitraums, innerhalb dessen die geforderte Arbeitsleistung von 6 Monaten erbracht worden sein muss, überzeugend ausgeführt hat, muss aus der Tatsache, dass die Tarifparteien bei der Regelung der Leistungsvoraussetzungen ausdrücklich einen Stichtag - den 1. Dezember des Kalenderjahres - gewählt haben, gefolgert werden, dass die geforderte Mindestarbeitsleistung von 6 Monaten zwar innerhalb des Kalenderjahres erbracht sein muss, ohne dass zugleich das gesamte Kalenderjahr den maßgeblichen Bezugszeitraum darstellt.

  • BAG, 30.01.2019 - 10 AZR 596/17

    Jahressonderzuwendung nach § 3 Nr. 1 des Tarifvertrags über die Zah-lung einer

    bb) Die in § 2 Nr. 3 TV-Weihnachtszuwendung geregelte Fälligkeit der Sondervergütung mit der Abrechnung für den Monat November spricht ebenfalls nicht für das Verständnis des Landesarbeitsgerichts (wie hier LAG Düsseldorf 4. März 1996 - 11 (8) Sa 1418/95 - zu B I 2 der Gründe; aA LAG Hamm 22. Januar 2015 - 15 Sa 1042/14 - zu I 2 c aa der Gründe; 29. September 2011 - 8 Sa 665/11 - zu I 2 c (2) der Gründe; LAG Nürnberg 7. August 2007 - 6 Sa 243/07 - zu II 1 der Gründe) .

    cc) Gegen die Auffassung des Landesarbeitsgerichts spricht auch die Tarifsystematik: Die im Dezember erbrachte Arbeitsleistung kann nach dem eindeutigen Wortlaut des § 3 Nr. 1 letzter Halbs. TV-Weihnachtszuwendung im Folgejahr nicht berücksichtigt werden (in diesem Sinn LAG Hamm 29. September 2011 - 8 Sa 665/11 - zu I 2 c (2) der Gründe; LAG Nürnberg 7. August 2007 - 6 Sa 243/07 - zu II 1 der Gründe) .

    Für die Auffassung der Revision, wonach lediglich "in" sechs Monaten des Kalenderjahres gearbeitet worden sein müsse, lässt der Wortlaut keinen Raum (vgl. LAG Hamm 22. Januar 2015 - 15 Sa 1042/14 - zu I 2 c bb der Gründe; LAG Nürnberg 7. August 2007 - 6 Sa 243/07 - zu II 2 der Gründe; aA LAG Hamm 29. September 2011 - 8 Sa 665/11 - zu I 2 c (2) der Gründe) .

  • LAG Hamm, 22.01.2015 - 15 Sa 1042/14

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Zahlung einer Weihnachtszuwendung im Maler- und

    Die Jahressondervergütung stelle eine Belohnung für Betriebstreue dar, wie auch LAG Hamm 8 Sa 665/11 entschieden habe.

    aa) Mit LAG Nürnberg 6 Sa 243/07 und LAG Hamm 8 Sa 665/11 geht auch die erkennende Kammer davon aus, dass die Frage des Bezugszeitraums, innerhalb dessen die geforderte Arbeitsleistung von sechs Monaten erbracht worden sein muss, dahin auszulegen ist, dass mit Rücksicht auf den tariflich bestimmten Stichtag - der 1. Dezember des Kalenderjahres - zu folgern ist, dass die verlangte Mindestarbeitsleistung von sechs Monaten innerhalb des Kalenderjahres und endend mit dem Erreichen des Stichtags zu erbringen ist (LAG Nürnberg, a.a.O., Rn. 36; LAG Hamm, a.a.O., Rn. 17).

  • ArbG Münster, 19.05.2017 - 4 Ca 63/17
    Das Erfordernis einer mindestens 6-monatigen tatsächlichen Arbeitsleistung ist nicht dahin auszulegen, dass der Arbeitnehmer während des Bezugszeitraums jedenfalls in 6 Monaten Arbeitsleistung erbracht haben muss, minimal somit eine Arbeitsleistung von 6 Tagen im Bezugszeitraum ausreichend wäre (abweichend LAG Hamm v. 29.09.2011, 8 Sa 665/11).

    Zwar weist die 8. Kammer des LAG Hamm in ihrer Entscheidung vom 29.09.2011 (a. a. O.) darauf hin, dass der Tarifvertrag nicht erkennen lasse, dass es auf eine Berechnung nach konkretem Zeitraum oder aber nach Durchschnittwerten ankommen solle.

  • LAG Hamm, 19.10.2017 - 15 Sa 880/17

    Auslegung der tariflichen Leistungsvoraussetzung "im Kalenderjahr mindestens

    aa) Mit LAG Nürnberg 6 Sa 243/07 und LAG Hamm 8 Sa 665/11 geht auch die erkennende Kammer davon aus, dass die Frage des Bezugszeitraums, innerhalb dessen die geforderte Arbeitsleistung von sechs Monaten erbracht worden sein muss, dahin auszulegen ist, dass mit Rücksicht auf den tariflich bestimmten Stichtag - der 1. Dezember des Kalenderjahrs - zu folgern ist, dass die verlangte Mindestarbeitsleistung von sechs Monaten innerhalb des Kalenderjahres und endend mit dem Erreichen des Stichtags zu erbringen ist (LAG Nürnberg, a.a.O., Rn. 36; LAG Hamm, a.a.O., Rn. 17).
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